Die Mietpreise können je nach Segment, Marke/Modell, Getriebeart, Kraftstoffart, Mietdauer und zusätzlichen Dienstleistungen/Produkten, die während der Mietdauer in Anspruch genommen werden, variieren. Außerdem wirken sich der Lieferstatus des gewünschten Fahrzeugs (mehr/weniger auf Lager) und die Mietdauer (Wochenenden, Feiertage usw.) auf die Preise aus.
Ihre Anfrage wird über das RentiCar Contact Center unter 0850 308 0 308 entgegengenommen und von der zuständigen Stelle beantwortet.
Die Kilometerbegrenzungen variieren je nach den von den Autovermietern festgelegten Bedingungen. Es kann ein bestimmtes Kilometerlimit pro Tag oder während des Mietzeitraums festgelegt werden, oder es kann ein Auto ohne Kilometerlimit gemietet werden.
Das Recht zur Nutzung des gemieteten Fahrzeugs liegt bei der Person, die bei der Fahrzeugübergabe als Fahrer benannt wurde. Auf Anfrage kann die Option "Zusätzlicher Fahrer" gegen eine bestimmte Gebühr angeboten werden.
Sie erreichen das RentiCar Contact Center (24/7) unter der Nummer 0850 308 0 308 für alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Fahrzeugreservierung, für Beschwerden, Wünsche und Fragen.
Die Erhebung der Kaution ist zwar von Autovermieter zu Autovermieter unterschiedlich, aber in der Regel wird nicht ohne Kaution gemietet.
Die angebotenen Dienstleistungen/Produkte variieren je nach Autovermieter. Detaillierte Informationen erhalten Sie von der Autovermietung bei der Fahrzeugübergabe.
Falls das Nummernschild des Fahrzeugs verloren geht oder gestohlen wird, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, von dem Sie das Fahrzeug gemietet haben. Wenn das Unternehmen nicht erreichbar ist, wenden Sie sich bitte an das RentiCar Contact Center unter 0850 308 0 308. Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts muss eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstattet werden.
In Fällen wie dem Diebstahl des Führerscheins des Fahrzeugs wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, von dem Sie das Fahrzeug gemietet haben. Wenn das Unternehmen nicht erreichbar ist, wenden Sie sich bitte an das RentiCar Contact Center unter 0850 308 0 308. Im Falle eines Diebstahls muss eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstattet werden.
Bei Verlust des Fahrzeugschlüssels sollten Sie sich unverzüglich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, bei dem Sie das Fahrzeug gemietet haben. Wenn Sie das betreffende Unternehmen nicht erreichen können, können Sie sich an das RentiCar Contact Center unter der Nummer 0850 308 0 308 wenden.
Es sollte sofort eine Beschwerde bei der nächstgelegenen Strafverfolgungsbehörde eingereicht werden. Der Autovermieter und das RentiCar Contact Center unter 0850 308 0 308 sollten über die Angelegenheit informiert werden.
Die Zeiten für Inspektionen und Abgasmessungen werden Ihnen von der Firma, bei der Sie das Fahrzeug gemietet haben, in Erinnerung gerufen. In solchen Fällen gehen die Kosten zu Lasten des Unternehmens, das den Mietservice anbietet. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, überprüfen Sie bitte bei der Anmietung Ihres Fahrzeugs die Gültigkeitsdauer der Inspektion auf dem Führerschein und lassen Sie zu gegebener Zeit die Inspektion durchführen, nehmen Sie die Quittungen mit und senden Sie sie an Ihren Autovermieter, indem Sie eine Kopie davon bei sich behalten. Sie können Ihre Fahrzeugprüfung und Abgasmessung bei jeder TÜVTÜRK-Station durchführen lassen. Eine Online-Terminvereinbarung muss über www.tuvturk.com.tr erfolgen. Bitte lassen Sie die Inspektion mit der Prüfbescheinigung durchführen, die Sie von der Firma erhalten.
Der Autovermieter sollte sofort kontaktiert werden, indem das Fahrzeug an einem sicheren Ort angehalten wird. Im Falle der Unerreichbarkeit sollte das RentiCar Contact Center unter 0850 308 0 308 angerufen werden. Das Fahrzeug sollte nicht gefahren werden, solange die Warnleuchten eingeschaltet sind.
Bei einem einseitigen Unfall ist die Erstellung eines Unfallberichts durch die Strafverfolgungsbehörden obligatorisch. Die Aufnahme von Fotos der Unfallstelle und des Fahrzeugs ist für die Sicherheit des Prozesses nützlich.
Ist der in den Unfall verwickelte Fahrer nicht angemeldet (Haupt- oder Zusatzfahrer), haftet die Versicherung nicht für Schäden, und die gesamte Haftung muss von dem Fahrer getragen werden, der das Fahrzeug gemietet hat.
Die jährliche Routinewartung des Fahrzeugs obliegt dem Unternehmen, das den Mietservice anbietet. Bei eventuellen Schäden erfolgt der Austausch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Praktiken bei Versicherungsgeschäften variieren je nach Autovermieter und den von diesem angebotenen Versicherungsleistungen. Die Verkehrsversicherung des Fahrzeugs ist obligatorisch, und für andere Versicherungsleistungen können Sie sich zusätzliche Sicherheit verschaffen, indem Sie bei der Übergabe des Fahrzeugs Informationen von der Autovermietung einholen.
Der Versicherungsschutz variiert je nach Autovermieter und den von ihm angebotenen Versicherungsbedingungen. Es wird empfohlen, bei der Fahrzeugübergabe ausführliche Informationen von der Mietwagenfirma einzuholen.